AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die auf dem Auftrag genannte Kostensumme ist unverbindlich. Die endgültige Abrechnung der Bestattungskosten erfolgt erst nach durchgeführter Bestattung und nach Eingang aller Fremdrechnungen sowie eingeforderter Versicherungsleistungen.
2. Für von Ihnen beauftragte Nachlasstransporte (Patienteneigentum) übernehmen wir keine Haftung.
3. Der Auftraggeber bevollmächtigt mit seiner Unterschrift Bestattungen Kraus, für ihn alle in Zusammenhang mit umseitigem Auftrag erforderlichen Erklärungen abzugeben.
4. In Klammern gesetzte Rechnungspositionen werden dem Auftraggeber direkt vom Leistungsträger in Rechnung gestellt.
5. Bestattungen Kraus ist berechtigt eine Bonitätsauskunft zur Person des Auftraggebers einzuholen.
6. Unsere Bestattungskostenrechnung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
7. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Bestattungen Kraus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu fordern.
Zudem können für jede Mahnung EUR 25,00 berechnet werden.
8. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
9. Die Regelungen in Ziff. 7 und Ziff. 8 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass Bestattungen Kraus überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
10. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
11. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld – oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
12. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beiträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
13. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können wir nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber sie uns binnen zwei Wochen seit Erd- oder Feuerbestattung des Sarges bzw. der Urne anzeigt.
14. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
14a. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
15. Mitfahren zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstige Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
16. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.
17. Der Totenfürsorgeberechtigte, Auftraggeber bzw. Zahlungspflichtige erklärt, das er mit der Bestattung, die er in Auftrag gibt, im Sinne des Verstorbenen handelt und mündliche bzw. schriftliche Verfügungen (z.B. Anordnung zur Feuerbestattung, Beisetzungsort, Grabart usw.) berücksichtigt.
18. Das Formular Abfragebogen für Ämter und Behörden ist Bestandteil der Auftragsbestätigung und somit verbindlich.
Stand: August 2019
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